Gemeinde Forst-Längenbühl

Schweizerinnen und Schweizer

Wenn Sie in die Gemeinde Forst-Längenbühl zugezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anzumelden.

Unterlagen für die Anmeldung:

  • Heimatschein
  • Heimatausweis (nur Wochenaufenthalter)
  • Familienausweis oder Geburtsurkunde
  • AHV-Nummer / Krankenkassenkarte

Wir behalten uns zudem vor, den Mietvertrag einzufordern. 
Die Gebühr für den Niederlassungsausweis beträgt Fr. 20.00 und ist direkt bei der Anmeldung zu begleichen.

 

Ausländische Staatsangehörige

Wenn Sie in die Gemeinde Forst-Längenbühl zugezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen, jedoch vor Stellenantritt bei der Fremdenkontrolle persönlich anzumelden.

Unterlagen für die Anmeldung bei Zuzug innerhalb der Schweiz:

  • Pass des Heimatlandes
  • gültigen Ausländerausweis
  • gültigen Arbeitsvertrag

Wir behalten uns zudem vor, den Mietvertrag einzufordern.
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00. Gebühren für Änderungen und Neuausstellungen von Ausländerausweisen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen des Kantons Bern. 

Unterlagen für die Anmeldung bei Zuzug aus dem Ausland:

  • Pass des Heimatlandes
  • Arbeitsvertrag oder die Zusicherung der kantonalen Behörden

Wir behalten uns zudem vor, den Mietvertrag einzufordern.
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00. Gebühren für Änderungen und Neuausstellungen von Ausländerausweisen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen des Kantons Bern.