Gemeinde Forst-Längenbühl

News-Archiv

Aufhebung des Feuerverbots
Der Rückgang der Temperaturen und die Niederschläge der letzten Tage haben dazu geführt, dass das Feuerverbot im Wald und Waldesnähe aufgehoben werden konnte. Die Waldbrandgefahr ist aber dennoch immer noch erheblich. Das heisst: Grillfeuer sollen nach wie vor nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden. Alle Feuer sind immer zu beobachten und Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei starkem Wind ist immer noch ganz auf Feuer zu verzichten. 


Landumlegung Hochwasserschutz
Der Wasserbauverband Obere Gürbe hat am 28.06.2022 eine Informationsveranstaltung zum Gesamtprojekt Hochwasserschutz Wattenwil und zum Vorprojekt Landumlegung durchgeführt. Sie finden dazu einerseits die Präsentation sowie die Aktennotiz.


Zuweisungsplanung
Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Kanton Bern im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons Bern von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert. Der Angriff von Russland richtet sich gegen die Ukraine. Nach Beurteilung des Kantons ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz nach wie vor unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wurde die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst. Allfällige Fragen können Sie per Mail an die ZSO Thun Westamt richten (e.walther@uetendorf.ch oder s.wenger@uetendorf.ch). Die E-Mailanfragen werden innerhalb einer Woche beantwortet. Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.babs.admin.ch und unter www.bsm.sid.be.ch.


Einführung eBau per 1. März 2022
Gemäss der BSIG Elektronisches Baubewilligungs- und Planungsverfahren Nr. 7/721.0/32.6 vom 8. November 2021 sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 elektronisch über eBau durch die Gesuchstellenden einzureichen und elektronisch durch die Behörden zu bearbeiten.

Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen somit ab dem 1. März 2022 nicht mehr durch die RegioBV Westamt resp. die Gemeinden entgegengenommen werden.

Hat ein*e Bauwillige*n nicht die Möglichkeit ein eBau-Gesuch zu erfassen, kann die eBau Eingabe durch Unternehmungen (Architekten, Planer usw.) erfolgen. Das RegioBV Westamt stellt eine Liste mit beratenden Stellen aus der Region zur Verfügung. Nebst der Liste finden Sie weitere nützliche Informationen rund ums Baugesuch auf der Website der Gemeinde Wattenwil.


Archäologisches Inventar
Das Archäologische Inventar der Gemeinde Forst-Längenbühl wurde durch das Amt für Kultur des Kantons Bern nachgeführt und ist am 08.12.2021 in Kraft getreten und somit rechtswirksam. Das Inventar umfasst die nachgewiesenen oder vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive Einzelobjekte) sowie Ruinen.


Information Grabbepflanzung Friedhof
Wir danken allen Familienangehörigen und anderen Bekannten oder Beauftragen für die regelmässige Anpflanzung und Pflege der Gräber. Ein mit Blumen und Pflanzen angelegtes Grab ist immer auch ein Zeichen der Liebe und Erinnerung an die Verstorbenen.

Trotzdem bitten wir um Achtung, dass die Bepflanzung nicht über die Grabfassung herausragt. Sie helfen damit, dass die Pflanzen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden und nehmen gleichzeitig Rücksicht auf die ansehnliche Gestaltung des gesamten Friedhofareals.

Friedhofkommission Forst-Längenbühl

 

Auflösung Ausgabestellen für Motorfahrrad-Kontrollmarken (Vignetten)
Ab dem Jahr 2022 wird im Kanton Bern eine zentralisierte Distribution für Mofa-Vignetten und Kontrollschilder realisiert. Die Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl wird damit als Ausgabestelle per 31. Dezember 2021 aufgehoben. Das neue Distributionsmodell für Vignetten sieht folgende Abläufe vor:

 

  • Für das neue Versicherungsjahr erhalten die Fahrzeughalter*innen eine Proforma-Rechnung, basierend auf den Angaben vom Vorjahr. Sobald die Rechnung beglichen ist, wird die Vignette über die Druckerei direkt an die Fahrzeughalter*innen verschickt.

  • Neueinlösungen werden künftig nur noch über das SVSA Bern oder über den Postweg bearbeitet. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ist daher zwingend darauf angewiesen, immer den Original-Fahrzeugausweis sowie das vollständig ausgefüllte Formular „Motorfahrrad-Gewerbe“ zu erhalten. Das Formular finden Sie hier.

  • Kontrollschilder und Vignetten können unter Vorweisen und Abgabe des Original-Fahrzeugausweises sowohl am Hauptsitz des SVSA in Bern als auch bei den Verkehrsprüfzentren Thun, Orpund und Bützberg sowie den Agenturen Zweisimmen und Tavannes bezogen werden. Der angepasste Fahrzeugausweis wird anschliessend vom SVSA Bern gedruckt und verschickt.

  • Allfällige Halter-, Kontroll- und/oder Fahrzeugwechsel werden direkt über das Strassenverkehrsamt bearbeitet. Auch dazu benötigt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt immer den Original-Fahrzeugausweis sowie das vollständig ausgefüllte Formular „Motorfahrrad-Gewerbe“.

Bei Fragen können Sie sich beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt unter der Telefonnummer 031 635 80 80 oder via E-Mail an vz-kontrollschilder.svsa.be.ch melden.

 

Auflage Archäologisches Inventar

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt und liegt zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Details sind in der Publikation ersichtlich.

Die Archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete der Gemeinde Forst-Längenbühl finden Sie hier.
 

Ergebnisse Gemeinde Urnenabstimmung vom 13.06.2021
Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeinde Urnenabstimmung.
 

Ergebnisse Gemeinde Urnenabstimmung / Urnenwahl
Hier
finden Sie die aktuelle Pressemitteilung.
Hier finden Sie das Abstimmungs- und Wahlprotokoll.
 

Pressemitteilung Gemeindeversammlung vom 31.08.2020
Hier
finden Sie die aktuelle Pressemitteilung.
 

Der ÖREB Kataster - Forst-Längenbühl ist online
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.

Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 08.11.2018 ist die Gemeinde Forst-Längenbühl öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsstelle zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl
RegioBV Westamt
 

Gemeindeversammlung
Donnerstag 07.06.2018, 20:00 Uhr in der MZH Forst-Längenbühl

Hier finden Sie Informationen zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 07.06.2018.
Traktandenliste - hier klicken
Jahresrechnung 2017 - hier klicken
 

Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat Forst-Längenbühl

Martina Steiner hat per 31.12.2017 als Gemeinderätin aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen demissioniert.

Gemäss Art. 34, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) der Gemeinde Forst-Längenbühl ist, falls während der Amtsdauer eine Vakanz entsteht, an der Gemein­deversammlung eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer durchzuführen.

Es gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Mehrheitswahlverfahren (Majorz) an der Urne.

Der Gemeinderat gibt somit die Ersatzwahl mindestens neun Wochen vor der Gemeinde­versammlung bekannt.

Die Ersatzwahl für 1 Mitglied des Gemeinderates findet an der Gemeindever­sammlung vom 04.12.2017 statt.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in kantonalen Angelegenheiten stimm­berechtigten Personen, welche am 04.12.2017 seit drei Monaten in der Gemeinde Forst-Längenbühl wohnhaft sind.

Wählbarkeit

Wählbar für den Gemeinderat sind die in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.

Die Bestimmungen über den Verwandtenausschluss sind zu beachten.

Wahlvorschläge

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 6, in Gemeindeangelegenheiten stimmbe­rechtigte Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unter­schrift nicht zurückziehen.

Inhalt der Wahlzettel

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

Der Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertre­ter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahl­vorschlags abzugeben.

Stille Wahlen

Übersteigt die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt.

Fehlende Wahlvorschläge

Werden keine oder zu wenig Wahlvorschläge eingereicht, so erfolgt die Wahl direkt an der Gemeindeversammlung.

Einreichungsfrist

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind bis Donnerstag, 19.10 2017, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei Forst-Längenbühl, einzureichen.

 

Pressemitteilung der Gemeinden Forst-Längenbühl, Wattenwil und Pohlern - Fusionsvorabklärungen

Am Freitag, 12. Mai 2017, haben sich die Gemeinderäte von Forst-Längenbühl, Pohlern und Wattenwil, unter der Leitung der Abteilung Gemeinden des Kantons Bern, zu einem ersten gemeinsamen Treffen zwecks Vorabklärungen zu einer allfälligen Fusion getroffen. Anlässlich dieses Treffens wurde die Organisation der Abklärungsarbeiten geklärt und Arbeitsgruppen gebildet.

In einer ersten Phase wird es darum gehen, die Fakten für die Diskussion zu Handen der Gemeinderäte und der Stimmbürger in einem Grundlagenpapier zusammenzustellen. Schwerpunkte der Abklärungen werden Leistungen und Kosten für die Bürger sein. Falls die drei Gemeinderäte auf der Basis dieser Grundlagen eine Weiterarbeit als realistisch einschätzen, werden die Stimmbürger zu einer Mitwirkung und zu einem Grundsatzentscheid eingeladen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Mit diesem Grundsatzentscheid sit frühestens in der zweiten Hälfte 2018 zu rechnen. 

Nähere Informationen zu diesem Geschäft erteilt ausschliesslich:

Gemeindepräsident Stefan Maurer, Gemeindepräsident Pohlern (Tel. 079 794 17 99)

 

Pressemitteilung der Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2016

1. Strassenumbennenung und -nummerierung

Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis.

2. Projektierung und Erneuerung Trink- und Löschwasserleitung

Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis.

3. Informatikerneuerung

Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis.

4. a. Erschliessung "alte Seilerei" Abwasser

Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis.

4. b. Erschliessung "alte Seilerei" Trinkwasser

Die Gemeindeversammlung nimmt zustimmend Kenntnis und genehmigt einen Nachkredit im Rahmen der Kreditüberschreitung von Fr.9‘487.70.

5. Voranschlag 2017

Dem Antrag wird mehrheitlich ohne Gegenstimmen zugestimmt. 

6. Legitimation Fusionsverhandlungen und Kreditgenehmigung

Dem Antrag wird mit 54 zu 27 Stimmen zugestimmt. 

7. Informationen

Die Bürger werden über die GEP-Massnahmen / Rückhaltebecken Allmid-Breite-Hirschbach sowie über eine allfällige Ortsplanungsrevision informiert. Es folgen diverse Orientierungen aus den Ressorts. 

8. Verschiedenes

Begrüssung neue Behördenmitglieder per 01.01.2017

Gemeinderat                                           Scheurer Peter

Schulkommission (Schuko)                    Schnider Michèle

Hoch- und Tiefbaukommission (HTK)   Mathys Adrian
                                                                  Schmid Michael

Verabschiedungen / Ehrungen

Hadorn Andreas (Mitglied Schuko)             Beginn Amtsdauer 01.01.2012

Teuscher Ueli (Mitglied HTK)                        Beginn Amtsdauer 01.01.2010

Hans Rudolf Wenger (Gemeinderat)           Beginn Amtsdauer 01.01.2011

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Geschäften erteilt ausschliesslich

Gemeindepräsident Kurt Kindler (Tel. 079 455 33 49)

Längenbühl, den 06. Dezember 2016

Der Gemeinderat

 

Fussgängerstreifen Allmid

Wie anlässlich der Gemeindeversammlung vom Dezember 2014 informiert wurde, hat der Kanton beschlossen, den Fussgängerstreifen im Bereich „Allmid“ in Forst zu entfernen.

Der Gemeinderat hat die Zustimmung zur sofortigen Entfernung erteilt. Im Gegenzug wird gewünscht, dass auf beiden Strassenseiten „Füsschen“ am Boden markiert werden, um die sichere Querung der Strasse zu gewährleisten.

Dies wird durch die Kantonspolizei anfangs August vorgenommen. Weiter werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des neuen Schuljahres durch die Verkersinstruktoren der Polizei informiert, wie sie die Kreuzung Allmid sicher überqueren können.

Der Gemeinderat

 

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern (sei es Bach oder See) bewilligungspflichtig resp. unzulässig ist.

Detaillierte Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Amt für Wasser und Abfall des Kantones Bern:
 http://www.bve.be.ch/bve/de/index/wasser/wasser/wassernutzung/Trockenheit.html

Die Karte "Temporäre Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern" zeigt auf, aus welchen Gewässern grundsätzlich eine temporäre Wasserentnahme mit Bewilligung möglich ist.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Der Gemeinderat