Gemeinde Forst-Längenbühl

Die Gemeindeversammlung wird in der Regel zwei Mal jährlich einberufen, jeweils im Mai/Juni und November/Dezember.


Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung

Dienstag, 29. November 2022, 20.00 Uhr
Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden
1. Vorstellung der neuen Gemeinderats-Mitglieder und Gemeindepräsidiums
2. Budget 2023
3. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts
4. Verabschiedungen

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2022 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeinde-gesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürger*innen ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.