Gemeinde Forst-Längenbühl

Die Gemeindeversammlung wird in der Regel zwei Mal jährlich einberufen, jeweils im Mai/Juni und November/Dezember.


Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung

Montag, 5. Juni 2023, 20.00 Uhr
Mehrzweckhalle, Schulanlage Forst-Längenbühl

Traktanden
1. Gemeinderat; neue Mitglieder / neue Funktionen - 150 Tage im Amt, Rückblick
2. Genehmigung Jahresrechnung 2022
3. Neubau Schmutz- und Sauberabwasserleitung mit Regenrückhaltebecken Teilstrecke
    Breite-Allmid-Hirschbach (GEP-Mssnahme) - Kreditüberschreitung - Genehmigung Nach-
    kredit aufgrund Ergebnis Schlichtungsverhandlung
4. Ortsplanungsrevision 2017 - 2023; Beschlussfassung
5. Verschiedenes / Informationen aus den Ressorts

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert
10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeinde-gesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Jahresrechnung 2022 sowie die Unterlagen zur Oertsplanung können bei der Gemeinde-verwaltung bezogen werden und sind auf der Homepage www.3636.ch aufgeschaltet.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeinde-bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.