Schweizerinnen und Schweizer
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Unterlagen für die Abmeldung:
- Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis
Ausländische Staatsangehörige
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle zu melden.
Unterlagen für die Abmeldung: