Aktuelles
Änderungen kantonales Energiegesetz - Wichtige Informationen
Per 1. Januar 2023 trat das revidierte Energiegesetz in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Liegenschaftseigentümer*innen finden für sie wichtige Informationen hier.
Auftrags- und Personalsituation RegioBV Westamt
Es ist uns momentan leider kaum möglich, die Arbeiten im angestrebten und gewünschten speditiven Zeitrahmen auszuführen.
Zwischenzeitlich konnten im Sekretariat die offenen Personalvakanzen besetzt werden. Dennoch hat sich die Situation gegenüber dem Frühsommer 2022 nicht merklich ver-bessert. Zudem hat sich die aktuelle Weltsituation enorm bemerkbar gemacht, indem wir seit Wochen unzählige Baugesuche für den Ersatz von Heizungsanlagen sowie Melde-formulare für Solaranlagen erhalten. Zwar sind solche Verfahren für gewöhnlich nicht langwierig, aber die Anzahl der erhaltenen Gesuche sind immens. Die bereits hohe Arbeits-auslastung hat sich dadurch noch verstärkt.
Wir bemühen uns sehr, die anfallenden Arbeiten zügig auszuführen und hoffen, dass sich die Situation bald wieder verbessert.
Für Ihre Kenntnisnahme und das entgegengebrachte Verständnis danken wir bestens.
RegioBV Westamt
Energiemangellage Kanton Bern
Der Regierungsrat hat am 24.08.2022 den "Sonderstab Energiemangel KFO (SST E)" eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, allfällige Massnahmen im Zusammenhang mit einem möglichen Energiemangel im kommenden Herbst und Winter zu koordinieren sowie die Informationen an die Gemeinden und Bevölkerung sicherzustellen.
Auf folgender Themen-Webseite "Energiemangel" des Kantons Bern erhalten Sie Informationen der Behörden zum Risiko einer Mangellage von Strom und Gas, Einschätzungen der Lage, Energiesparmöglichkeiten, geplante Massnahmen und Verhaltensempfehlungen.
Informationen zum Ukraine-Krieg
Wissenswertes für schutzsuchende Personen aus der Ukraine
Privatunterkünfte
Unterkünfte, welche von weniger als 40 Personen bewohnt werden können, sollen schriftlich via Campax gemeldet werden.
Jede Person, welche privat untergebracht wurde (privater Haushalt), muss bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Folgende Dokumente sind - sofern vorhanden - vorzuweisen:
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Gültiger Pass oder Identitätskarte
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Für Kinder einen Geburtsschein oder einen Familienausweis
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Positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration
Schutzsuchende mit Haustieren
Wichtig ist, dass alle Tiere bei der Ankunft registriert werden und erfasst wird, ob sie gegen Tollwut geimpft sind. Hunde und Katzen, die nicht geimpft sind, oder Zweifel bestehen, werden geimpft. Personen, die mit einem Tier aus der Ukraine einreisen, sind gebeten, ein Anmeldeformular auszufüllen und an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu senden.
Für spezifische Fragen zu der aktuellen Thematik gibt es eine Hotline vom Kanton Bern. Diese ist unter der Nummer +41 31 636 98 80 erreichbar. Anfragen können auch per
E-Mail gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
Weitere Artikel finden Sie im News-Archiv.