Gemeinde Forst-Längenbühl

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

  • Todesfall zu Hause: 
    Rufen Sie den behandelnden Arzt an
  • Todesfall in einem Heim oder Spital:
    Die Ärzteschaft und die Verwaltung regeln diesen ersten Schritt
  • Benachrichtigen Sie die Angehörigen
  • Kontaktieren Sie ein Bestattungsunternehmen
  • Begeben Sie sich mit Totenschein und Familienausweis zum Zivilstandsamt
    (falls Sie dies nicht einem Bestattungsinstitut überlassen)

Der Sterbeort ist gleichzeitig der Meldeort (Verwaltungskreis). Für die Gemeinde Forst-Längenbühl das Zivilstandsamt Oberland West in Thun zuständig. Beim Todesfall in einem Spital oder Heim teilt die Direktion den Tod dem entsprechenden Zivilstandsamt mit. Ansonsten müssen Sie mit dem Totenschein und dem Familienbüchlein (falls vorhanden) oder mit dem Niederlassungsausweis persönlich beim betreffenden Zivilstandsamt vorsprechen. Dies ist allerdings auch eine Aufgabe, die Sie einem Bestattungsinstitut übertragen können.

Zivilstandesamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun

Tel. 031 635 43 00
E-Mail za.ow.zbd@be.ch

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in den Infobroschüren der jeweiligen Kirchgemeinden.

Weiterführende Links:
Kirchgemeinde Amsoldingen
Kirchgemeinde Wattenwil-Forst

Merkblatt Todesfall