Wer in der Schweiz wohnt, unselbständig erwerbstätig ist und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Arbeitslosenkassen im Kanton Bern unterstützen Sie mit der Auszahlung von Arbeitslosentaggeldern.
Melden Sie sich, sobald Sie mit Arbeitslosigkeit rechnen müssen (z.B. nach Erhalt einer Kündigung), spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei folgender Regionalen Arbeitsvermittlung an:
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung Thun
Mönchstrasse 4b
3600 Thun
Allgemeine Informationen: www.be.ch/ava
Anmeldung Regionale Arbeitsvermittlung
Bei Fragen sowohl zur regionalen Arbeitsvermittlung wie auch zur Arbeitslosenkasse Kanton Bern wenden Sie sich an:
AVA Kundenservice-Center: +41 31 636 70 00 / www.be.ch/ava-kontakt