Gemeinde Forst-Längenbühl

Die Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligungen sind bei der Gemeindeverwaltung des Veranstaltungsortes spätestens 20 Tage, bei Grossanlässen mit über 500 Personen
60 Tage, vor dem Anlass abzugeben. Das Gesuch wird anschliessend durch die Standortgemeinde behandelt und entsprechend an das Regierungsstatthalteramt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Achtung, neu müssen mit dem Hygienekonzept genaue Getränkekarten abgegeben werden. Bitte beachten Sie das neue Gesuchsformular.

Weiterführende Links
Gesuchsformulare gastgewerbliche Einzelbewilligungen