Der Gemeinderat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Abstimmungs- und Wahlausschusses für vier Jahre. Die restlichen Mitglieder werden jährlich durch den Gemeinderat gewählt.
Gemäss Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern sind alle stimmberechtigten Personen verpflichtet, nach Bedarf periodisch als nichtständige Mitglieder eines Stimmausschusses zu amten.
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Staatskanzlei des Kantons Bern