Gemeinde Forst-Längenbühl

Jede Person, die in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden. 

Informationen zu Zuzug, Umzug und Wegzug erhalten Sie in diesem Bereich. Bei Fragen gibt Ihnen die Einwohner - und Fremdenkontrolle Forst-Längenbühl gerne Auskunft.