Gemeinde Forst-Längenbühl

Schweizerinnen und Schweizer

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Forst-Längenbühl umgezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich umzumelden.

Unterlagen für die Ummeldung:

  • Niederlassungsausweis

Die Gebühren für den neuen Niederlassungsausweis betragen Fr. 20.00.                     

 

Ausländische Staatsangehörige

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Forst-Längenbühl umgezogen sind, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich umzumelden.

Unterlagen für die Ummeldung:

  • Ausländerausweis

Gebühren für Änderungen und Neuausstellungen von Ausländerausweisen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen des Kantons Bern.