Gemeinde Forst-Längenbühl

Der Dittligsee als Naherholungsgebiet wird durch die Einwohnerinnen und Einwohner von Forst-Längenbühl sehr geschätzt. Was bietet sich bei schönem Wetter mehr an, als einen Spaziergang um den See zu machen und anschliessend beim Landgasthof Grizzlybär zu verweilen?

 

Baden im Dittligsee 

Auf eigenes Risiko darf der See zum Baden benützt werden. Der Ein- und Ausstieg in den See hat dabei ausschliesslich beim bestehenden Badeplatz zu erfolgen. Es besteht keine Badeaufsicht. Es erfolgen keine Badewasserkontrollen und das Wasser genügt zeitweise nicht den Anforderungen an Badewasserqualität. Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl lehnt jede Haftung ab, d.h. das Baden erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Besucher des Sees sind aufgefordert die Naturschutzbestimmungen einzuhalten, das heisst u.a.:

  • Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art ist verboten

  • Es darf kein Feuer entfacht werden

  • Kein Camping

  • Keine Schlauchboote, ferngesteuerten Boote, Luftmatratzen,  etc.

  • Keine Velos und Mofas am See 

Die Besucher des Sees sind aufgefordert die Naturschutzbestimmungen einzuhalten, das heisst die Hinweise zu beachten.

Zudem sind Velo's und Mofa's am See verboten.

Gemeinderat Forst-Längenbühl
Ortspolizeibehörde

 

Das Eis wird durch die Ortspolizeibehörde Forst-Längenbühl nicht kontrolliert und das Eisfeld wird nicht überwacht. Das Schlittschuhlaufen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Bei Unfällen lehnt die Ortspolizeibehörde Forst-Längenbühl jegliche Haftung ab.