Gemeinde Forst-Längenbühl


Es besteht die Möglichkeit, das Mehrzweckgebäude Forst-Längenbühl für Einzel- oder Daueranlässe zu mieten. Optional können auch nur einzelne Räume gemietet werden.
Die Tarife richten sich nach dem Benützungsreglement des Mehrzweckgebäude Forst-Längenbühl. 
Für die Vermietung ist die Gemeindeverwaltung zuständig.

 

Das Gesuchsformular ist spätestens 60 Tage vor dem Anlass bzw. vor Beginn der periodischen Benützung an die Gemeindeverwaltung, Seematt 7, 3636 Längenbühl einzureichen.

 

Informationen und Formulare zu gastgewerblichen Einzelbewilligungen erhalten Sie hier.
 

Kontakt: Tel. 033 356 02 15