Gemeinde Forst-Längenbühl

Schweizerinnen und Schweizer

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Unterlagen für die Abmeldung:

  • Niederlassungsausweis / Aufenthaltsausweis


Ausländische Staatsangehörige

Bei einem Wegzug aus der Gemeinde Forst-Längenbühl bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzuges persönlich bei der Fremdenkontrolle zu melden.

Unterlagen für die Abmeldung:

  • Ausländerausweis

 

Kontakt Formular

Mit dem untenstehenden Formular können Sie sich online von der Gemeinde Forst-Längenbühl abmelden. Dies ist eine Funktion die rein von der Gemeinde Forst-Längenbühl bewirtschaftet wird und ist nicht mit dem E-Umzug gleich zu setzen. 

AnredeNamenVornamenWegzugsdatumWegzugsadresseWegzugsortE-Mail