Stichwortverzeichnis A - Z
Bewilligungen
Pässe und Identitätskarten
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Geburt
Gültigkeit der Ausweise
Heirat
Kinderalimente
Lotteriebewilligung
Todesfall
Tombolabewilligung/Lottobewilligung
Umzug
Wegzug
Zuzug
Wichtige Information zur Notfallnummer im Thuner Westamt
- Die bisherige Notfallnummer 0844 700 700 wird per 31. Mai 2010 aufgehoben.
Es wird für eine bestimmte Zeit eine Ansage zu hören sein, welche auf die neue Nummer hinweist
- Ab dem 31. Mai 2010 gilt die Notfallnummer der Medphone: 0900 57 67 47 (Fr. 0.88/min)
Für dringende Rettungsfahrten bleibt die Nummer 144 bestehen!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.notfallthun.ch
Bewilligungen
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Achtung: Spätestens 30 Tage vor dem Anlass auf der Gemeindeschreiberei einreichen.
Link zum Formular "Gastgewerbliche Einzelbewilligung":
http://www.jgk.be.ch/site/rsa_gesuch_festwirtschaft.pdf
Tombolabewilligung/Lottobewilligung
Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes: - Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
- Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.
Lotteriebewilligung
Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Beilagen der Bewilligung-sbehörde – Polizei- und Militärdirektion, Geschäftsfeld Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern – einzureichen. Das Gesuch muss bis am 30. September des Jahres vor dem Beginn des Los-verkaufs eingereicht werden. Der Entscheid über das Gesuch wird im Verlauf des Monats November eröffnet. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Link zum Formular für "Lotterien":
http://www.jgk.be.ch/site/rsa_merkblatt_lotterie.pdf
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Pässe und Identitätskarten
Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten Daten, der sogenannte E-Pass 10 schweizweit eingeführt worden. Der E-Pass 10 ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.
Mit der Einführung des neuen Schweizerpasses hat sich auch das Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte geändert. Ihren Ausweis beantragen Sie nicht mehr wie bisher auf Ihrer Gemeinde sondern in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern.
Neu haben Sie auch die Möglichkeit auf der Seite www.schweizerpass.ch Ihren Ausweisantrag und die Terminreservation im Ausweiszentrum sicher und praktisch online abzuwickeln (eine Terminreservation ist zwingend)
Callcenter für Informationen und Terminreservationen
Pass- und Identitätskartendienst
Tel. 031 635 40 00
Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 08.00-12.00 / 13.00-17.00
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Geburt
Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert drei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.
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Heirat
Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt Thun (Tel 033 225 00 77).
Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.
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Kinderalimente
Wie kommen Kinder zu ihren Alimenten?
Informationen dazu und zu anderen Fragen rund um Alimente erhalten Sie beim Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Zum Verband kommen Sie direkt mit untenstehendem Link:
www.einelternfamilie.ch
www.vision4you.ch
Todesfall
Merkblatt: Todesfall – Was ist zu tun?
Hier können Sie das Merkblatt downloaden
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Umzug
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen.
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Wegzug
Ein Wegzug muss spätestens am Tag des Wegzugs auf der Gemeindeverwaltung persönlich gemeldet werden.
SchweizerInnen müssen einen Niederlassung- oder Aufenthaltsausweis vorlegen. AusländerInnen werden müssen ihren Pass und den Ausländerausweis mitzubringen.
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Zuzug
SchweizerInnen müssen sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug nach Forst-Längenbühl persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Heimatschein oder Heimatausweis • Familienbüchlein • AHV-Ausweis
Wer sich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate in Forst-Längenbühl aufhalten will, ist von der Anmeldung befreit.
AusländerInnen haben sich innert 8 Tagen seit Zuzug oder vor Stellenantritt persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Folgende Dokumente werden benötigt:
• Gültiger Pass des Heimatlandes • Arbeitsbewilligung • Ausländerausweis (insofern bereits vorhanden) • AHV-Ausweis (insofern bereits vorhanden)
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 13.00.
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