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Gemeindeverwaltung
Forst-Längenbühl
Seematt 77
3636 Längenbühl


Telefon 033 356 02 15
Telefax 033 356 02 16


gemeinde@3636.ch


Öffnungszeiten:
Mo - Mi 08.00 - 11.30
Do 14.00 - 19.00

Seiteninhalt drucken Mail an die Gemeinde 3636 Forst-Längenbühl schreiben

Stichwortverzeichnis A - Z

Bewilligungen

Pässe und Identitätskarten

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Geburt

Gültigkeit der Ausweise

Heirat

Kinderalimente

Lotteriebewilligung

Todesfall

Tombolabewilligung/Lottobewilligung

Umzug

Wegzug

Zuzug

 

 

Wichtige Information zur Notfallnummer im Thuner Westamt

 

- Die bisherige Notfallnummer 0844 700 700 wird per 31. Mai 2010 aufgehoben.

Es wird für eine bestimmte Zeit eine Ansage zu hören sein, welche auf die neue Nummer hinweist

 

- Ab dem 31. Mai 2010 gilt die Notfallnummer der Medphone: 0900 57 67 47 (Fr. 0.88/min)

 

Für dringende Rettungsfahrten bleibt die Nummer 144 bestehen!

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.notfallthun.ch

 

 

Bewilligungen

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Achtung: Spätestens 30 Tage vor dem Anlass auf der Gemeindeschreiberei einreichen.

Link zum Formular "Gastgewerbliche Einzelbewilligung":

 

http://www.jgk.be.ch/site/rsa_gesuch_festwirtschaft.pdf 

 

 

Tombolabewilligung/Lottobewilligung

Gemäss Art. 15 der Lotterieverordnung gilt ab 01.01.2010 folgendes:

  1. Tombolas und Lottos können ohne Bewilligung durchgeführt werden.
  2. Die Erträge aus Tombolas und Lottos dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

 

 

Lotteriebewilligung

Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen Beilagen der Bewilligung-sbehörde – Polizei- und Militärdirektion, Geschäftsfeld Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern – einzureichen. Das Gesuch muss bis am 30. September des Jahres vor dem Beginn des Los-verkaufs eingereicht werden. Der Entscheid über das Gesuch wird im Verlauf des Monats November eröffnet. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.

 

Link zum Formular für "Lotterien":

 

http://www.jgk.be.ch/site/rsa_merkblatt_lotterie.pdf

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Pässe und Identitätskarten

Am 1. März 2010 ist der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten Daten, der sogenannte E-Pass 10 schweizweit eingeführt worden. Der E-Pass 10 ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild gespeichert sind. Damit können Missbräuche besser verhindert und die Identität schneller und zweifelsfrei überprüft werden.

 

Mit der Einführung des neuen Schweizerpasses hat sich auch das Antragsverfahren für Pass und Identitätskarte geändert. Ihren Ausweis beantragen Sie nicht mehr wie bisher auf Ihrer Gemeinde sondern in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern.

 

Neu haben Sie auch die Möglichkeit auf der Seite www.schweizerpass.ch Ihren Ausweisantrag und die Terminreservation im Ausweiszentrum sicher und praktisch online abzuwickeln (eine Terminreservation ist zwingend)

 

Callcenter für Informationen und Terminreservationen

Pass- und Identitätskartendienst

Tel. 031 635 40 00 

Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 
08.00-12.00 / 13.00-17.00

 

Flyer des Amtes für Migration und Personenstand des Kantons Bern

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Geburt

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.

 

Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert drei Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.

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Heirat

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt Thun (Tel 033 225 00 77).

 

Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.

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Kinderalimente

Wie kommen Kinder zu ihren Alimenten?

Informationen dazu und zu anderen Fragen rund um Alimente erhalten Sie beim Schweizerischen Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Zum Verband kommen Sie direkt mit untenstehendem Link:

 

www.einelternfamilie.ch

 

www.vision4you.ch

 

Todesfall

Merkblatt: Todesfall – Was ist zu tun? 

 

Hier können Sie das Merkblatt downloaden 

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Umzug

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen.

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Wegzug

Ein Wegzug muss spätestens am Tag des Wegzugs auf der Gemeindeverwaltung persönlich gemeldet werden.

SchweizerInnen müssen einen Niederlassung- oder Aufenthaltsausweis vorlegen. AusländerInnen werden müssen ihren Pass und den Ausländerausweis mitzubringen.

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Zuzug

SchweizerInnen müssen sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug nach Forst-Längenbühl persönlich bei der Einwohnerkontrolle anmelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

• Heimatschein oder Heimatausweis
• Familienbüchlein
• AHV-Ausweis


Wer sich nur vorübergehend und nicht länger als drei Monate in Forst-Längenbühl aufhalten will, ist von der Anmeldung befreit.


AusländerInnen haben sich innert 8 Tagen seit Zuzug oder vor Stellenantritt persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.

Folgende Dokumente werden benötigt:

• Gültiger Pass des Heimatlandes
• Arbeitsbewilligung
• Ausländerausweis (insofern bereits vorhanden)
• AHV-Ausweis (insofern bereits vorhanden)


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 13.00.

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Stichwortliste von A - Z

Nebenstehende Links führen Sie direkt zur Antwort!