Dank sehr grossem Interesse in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Stationierung von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in Blumenstein und Forst-Längenbühl bietet der Samariterverein Blumenstein und Umgebung ein weiteres Seminar im MZG Längenbühl zur Handhabung eines Defibrillators an.
Thema: Ablauf der Ersten Hilfe nach dem ABCD-Schema mit Einsatz des
Defibrillators
Datum: 26. Oktober 2010
Dauer: 90 Minuten, zu drei Blöcken à 25 Minuten
- Alarmierung
- Circulation (Thoraxkompression / Beatmung)
- Defibrillation
Teilnahmeberechtigt: Alle Personen ab dem 14. Altersjahr
Vorkenntnisse: Keine
Organisator: Samariterverein Blumenstein und Umgebung
Seminarlokal: MZG Längenbühl
Seminarkosten: Fr. 25.--
Anmeldung bis zum 25. September 2010 bei der Gemeindeverwaltung Forst-Längenbühl, Tel. 033 356 02 15. Ab 26. September 2010 direkt bei Veronika Tanner, Tel. 033 356 22 65 (Mo-Do 18.00 - 20.00 Uhr). ACHTUNG: Die Anmeldung ist zwingend erforderlich! Das Seminar ist kein Nothilfekurs!!!!
Die Seminarleiter freuen sich auf reges Interesse!
Samariterverein Blumenstein und Umgebung


Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2010 mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2009 wie folgt festgesetzt:
Fr. 50.00 je Hund
Nachdem die obligatorische Tollwutimpfung abgeschafft worden ist, muss der Impfausweis nicht mehr vorgelegt werden. Bei Reisen ins Ausland ist die jährliche Impfung weiterhin vorgeschrieben.
Bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 10. August 2010 bei der Finanzverwaltung anzumelden und eine Kontrollmarke zu beziehen. HundehalterInnen, welche keinen Hund mehr besitzen, werden gebeten, die Hundemarke bei der Finanzverwaltung zurückzugeben. Allen Hundehaltern werden im August 2010 die Hundetaxe direkt in Rechnung gestellt.
Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Anis) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Anisdatenbank unter www.anis.ch oder telefonisch 031 371 35 30 zu melden.
Finanzverwaltung Forst-Längenbühl
033 356 02 15


Auf eigenes Risiko darf der See zum Baden benützt werden. Der Ein- und Ausstieg in den See hat dabei ausschliesslich beim bestehenden Badeplatz zu erfolgen. Es besteht keine Badeaufsicht und das Wasser wird auch nicht auf seine Qualität untersucht (deshalb genügt es zeitweise nicht den Anforderungen an Badewasserqualität).
Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl lehnt jede Haftung ab, das Baden erfolgt auf eigenes Risiko
- Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art ist verboten
- Es darf kein Feuer gemacht werden
- Kein Camping
- Keine Schlauchboote, Luftmatratzen, usw.
- Keine Velos und Mofas am See (Parkplatz bei der Hauptstrasse benützen)
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
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Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir seit Freitag, 14. Mai 2010 der Bevölkerung einen Nespresso-Container anbieten können. Sie finden ihn bei der Glassammelstelle (Dittligen).
Achtung: Der Container ist nur für die kleinen Alu-Kapseln geeignet!
Die Hoch- und Tiefbaukommission Forst-Längenbühl
Eine Aera ging zu Ende - die bernische Justiz verliess den Thuner Schlossberg und ist nun neu ab dem 17. Mai 2010 unter folgender Adresse zu finden:
Regierungsstatthalteramt Thun
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
ACHTUNG DAS STATTHALTERAMT HAT AUCH EINE NEUE TELEFON- UND FAXNUMMER:
Tel. 031 635 98 98
Fax 031 635 98 99