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Gemeindeverwaltung
Forst-Längenbühl
Seematt 77
3636 Längenbühl


Telefon 033 356 02 15
Telefax 033 356 02 16


gemeinde@3636.ch


Öffnungszeiten:
Mo - Mi 08.00 - 11.30
Do 14.00 - 19.00

Seiteninhalt drucken Mail an die Gemeinde 3636 Forst-Längenbühl schreiben

Hundetaxe 2010

Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2010 mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2009 wie folgt festgesetzt:

 

Fr. 50.00 je Hund

 

Nachdem die obligatorische Tollwutimpfung abgeschafft worden ist, muss der Impfausweis nicht mehr vorgelegt werden. Bei Reisen ins Ausland ist die jährliche Impfung weiterhin vorgeschrieben.

 

Bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 10. August 2010 bei der Finanzverwaltung anzumelden und eine Kontrollmarke zu beziehen. HundehalterInnen, welche keinen Hund mehr besitzen, werden gebeten, die Hundemarke bei der Finanzverwaltung zurückzugeben. Allen Hundehaltern werden im August 2010 die Hundetaxe direkt in Rechnung gestellt.

 

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Anis) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Anisdatenbank unter www.anis.ch oder telefonisch 031 371 35 30 zu melden.

Finanzverwaltung Forst-Längenbühl

033 356 02 15

gemeinde(at)3636.ch

 

 

 

Baden im Dittligsee

 

Auf eigenes Risiko darf der See zum Baden benützt werden. Der Ein- und Ausstieg in den See hat dabei ausschliesslich beim bestehenden Badeplatz zu erfolgen. Es besteht keine Badeaufsicht und das Wasser wird auch nicht auf seine Qualität untersucht (deshalb genügt es zeitweise nicht den Anforderungen an Badewasserqualität).

 

Die Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl lehnt jede Haftung ab, das Baden erfolgt auf eigenes Risiko

 

- Liegenlassen von Abfällen jeglicher Art ist verboten

- Es darf kein Feuer gemacht werden

- Kein Camping

- Keine Schlauchboote, Luftmatratzen, usw.

- Keine Velos und Mofas am See (Parkplatz bei der Hauptstrasse benützen)

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!

 

 

Wattenwil-Marsch vom 22. August 2010

Am 22. August 2010 findet der 4. Wattenwil-Marsch statt. In diesem Jahr führt die Strecke auch durch Forst-Längenbühl! Weitere Informationen finden Sie hier

 

 

 

Wichtige Mitteilung betr. Notfallnummer

- Die bisherige Notfallnummer 0844 700 700 wird per 31. Mai 2010    aufgehoben.

Es wird für eine bestimmte Zeit eine Ansage zu hören sein, welche auf die neue Nummer hinweist

 

- Ab dem 31. Mai 2010 gilt die Notfallnummer der Medphone: 0900 57 67 47 (Fr. 0.88/min)

 

Für dringende Rettungsfahrten bleibt die Nummer 144 bestehen! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite www.notfallthun.ch

Neu: NESPRESSO-Container

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir seit Freitag, 14. Mai 2010 der Bevölkerung einen Nespresso-Container anbieten können. Sie finden ihn bei der Glassammelstelle (Dittligen).

 

Achtung: Der Container ist nur für die kleinen Alu-Kapseln geeignet!

 

 

Die Hoch- und Tiefbaukommission Forst-Längenbühl

  

 

 

 

 

Das Regierungsstatthalteramt ist umgezogen!

Eine Aera ging zu Ende - die bernische Justiz verliess den Thuner Schlossberg und ist nun neu ab dem 17. Mai 2010 unter folgender Adresse zu finden:

 

Regierungsstatthalteramt Thun
Scheibenstrasse 3
3600 Thun

  

ACHTUNG DAS STATTHALTERAMT HAT AUCH EINE NEUE TELEFON- UND FAXNUMMER:

Tel. 031 635 98 98
Fax 031 635 98 99

 

Tageskarten Gemeinde

Die Gemeinde Forst-Längenbühl bietet keine Tageskarten an.

Informationen zu Gemeinden, die Tageskarten anbieten, finden Sie unter:

www.tageskarte-gemeinde.ch

 

Gemeinderechnung/Voranschlag

Voranschlag_2010

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