Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss für jeden Hund, der am 1. August 2010 mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundetaxe entrichtet werden. Diese wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2009 wie folgt festgesetzt:
Fr. 50.00 je Hund
Nachdem die obligatorische Tollwutimpfung abgeschafft worden ist, muss der Impfausweis nicht mehr vorgelegt werden. Bei Reisen ins Ausland ist die jährliche Impfung weiterhin vorgeschrieben.
Bisher in der Gemeinde Forst-Längenbühl nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 10. August 2010 bei der Finanzverwaltung anzumelden und eine Kontrollmarke zu beziehen. HundehalterInnen, welche keinen Hund mehr besitzen, werden gebeten, die Hundemarke bei der Finanzverwaltung zurückzugeben. Allen Hundehaltern werden im August 2010 die Hundetaxe direkt in Rechnung gestellt.
Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit dem 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (Anis) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer sind der Anisdatenbank unter www.anis.ch oder telefonisch 031 371 35 30 zu melden.
Finanzverwaltung Forst-Längenbühl
033 356 02 15
gemeinde(at)3636.ch